Digitaler Fahrtenschreiber: Eingabepflicht der Länderkennung

Von |2022-03-22T14:22:53+01:002. März 2022|News|

Für das reisende Personal bleiben bis zum 15. März 2022 die bisher geltenden Ausnahmeregelungen für die Einreise nach Italien in Kraft (d.h. es ist kein Covid-Test und keine Isolation vorgesehen) und es bleibt die Pflicht erhalten bei der Einreise den Digital Passenger Locator Form dPLF auszufüllen.