Coronavirus: Einreise nach Italien und Ausnahmeregelung für das reisende Personal

Im Amtsblatt Nr. 22 vom 28. Jänner 2022 wurde der Beschluss vom Gesundheitsministerium vom 27. Jänner 2022 veröffentlicht, welcher am 1. Februar 2022 in Kraft tritt.

Für das reisende Personal bleiben bis zum 15. März 2022 die bisher geltenden Ausnahmeregelungen für die Einreise nach Italien in Kraft (d.h. es ist kein Covid-Test und keine Isolation vorgesehen) und es bleibt die Pflicht erhalten bei der Einreise den Digital Passenger Locator Form dPLF auszufüllen.
Der Digital Passenger Locator Form ist unter folgendem Link aufrufbar: https://app.euplf.eu/

Quelle: lvh apa (Newsletter Warentransporteure 02/2022)